Kempten (Allgäu) (schwäbisch Kempte) ist eine kreisfreie Stadt mit über 70.000 Einwohnern im Allgäu im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben. Kempten ist nach Augsburg die zweitgrößte Stadt des Regierungsbezirks und gilt als eine der ältesten Städte Deutschlands, da sie bereits in der Antike in einem schriftlichen Dokument genannt wurde
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Einwohner
69.053 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
87435, 87437, 87439, 87438
Vorwahl
0831
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 1
87435 Kempten
Landratsamt Oberallgäu
Kanzelstraße 5
87527 Sonthofen
Agentur für Arbeit Kempten
Kaiserstraße 1
87435 Kempten
Gemeinde Kempten (Allgäu) – Öffnungszeiten
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kempten (Allgäu) betreffen vor allem die allgemeine Verfügbarkeit und Anwendung der Bebauungspläne:
- Bebauungspläne der Stadt Kempten sind im städtischen Geoportal und im BayernAtlas verfügbar.
- Diese Pläne bilden die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen und enthalten Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur bebaubaren Grundstücksfläche.
- Es gibt rechtskräftige Bebauungspläne in verschiedenen Stadtbereichen, wie z.B. im Bereich 7 mit Plänen wie Leubas-Süd und Heisinger Straße.
Es gibt keine spezifischen, brandneuen Projekte oder Entscheidungen zu Bebauungsplänen in den aktuellen Quellen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung